Weiterbildungsförderung

für Arbeitsuchende und Arbeitgeber:innen.

Heute meine Weiterbildung. Morgen mein neuer Job.




Der richtige Finanztopf für Ihre Bildung


„Eine Investition in Wissen bringt immer noch die besten Zinsen.“


Das wusste bereits Benjamin Franklin im 18. Jahrhundert.


Heute – in Zeiten der Digitalisierung und des demografischen Wandels – ist lebenslanges Lernen für den persönlichen beruflichen Erfolg unabdingbar. 

Für fast jeden, der eine Weiterbildung machen möchte, gibt es Finanzhilfen und Förderprogramme. Hier sehen Sie, welche Finanzierungsmöglichkeiten es für geförderte Weiterbildungen gibt. 


Geförderte Weiterbildungen -Ihr Sprungbrett in den Job.


Qualifizierungschancengesetz


Qualifizierungschancengesetz steht für „Weiterbildung geringqualifizierter und sonstige Beschäftigte in Unternehmen“ und ist ein Förderprogramm von der Bundesagentur für Arbeit.



Das Qualifizierungschancengesetz einfach erklärt.

Das Qualifizierungschancengesetz ermöglicht seit Anfang 2019 geförderte Weiterbildung für Beschäftigte. Es ist Teil der „Qualifizierungsoffensive“ der Bundesregierung und löst das bisherige Programm WeGebAU ab.

Ob Weiterbildung oder Umschulung – mit dem Qualifizierungschancengesetz können Sie Beschäftigten ohne hohe Kosten beruflich weiterbilden.

Sichern Sie die Zukunft Ihres Unternehmens im Strukturwandel.

Sparen Sie Lohn- und Weiterbildungskosten.

Qualifizieren Sie Ihre Beschäftigten zu Fachkräften.

Binden Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Potentialentfaltung.

Wer wird gefördert?

Qualifizierungschancengesetz – Weiterbildung geringqualifizierter und sonstige Beschäftigte in Unternehmen

- Arbeitnehmer

Was wird gefördert?

Dieses Förderungsprogramm richtet sich an Beschäftigte, die keinen Berufsabschluss haben und sogenannte „Berufsentfremde“, das meint Jene, die seit mindestens vier Jahren nicht mehr in ihrem ursprünglich erlerntem Beruf tätig sind und stattdessen eine andere Tätigkeit ausüben.

Wie wird gefördert?

Berechtigte Beschäftigte erhalten einen Bildungsgutschein, mit dem ihre weitere Ausbildung finanziert wird. Das Angebot differenziert sich in zwei Gruppen:

Geringqualifizierte Beschäftigte:

Bei berechtigten Beschäftigten, die keinen Berufsabschluss oder keinen verwertbaren Berufsabschluss besitzen, trägt die Arbeitsagentur bis zu 100% der anfallenden Kosten, inklusive Lehrgangsgebühren, Fahrkosten, ggf. auswärtige Unterbringung und Kinderbetreuung.

Ziel der Maßnahme ist es, dem Geförderten einen Berufsabschluss oder eine Teilqualifikation zu ermöglichen. Voraussetzung ist, dass die Person neben der Weiterbildung weiterhin beschäftigt bleibt.

Sonstige Beschäftigte

Bei Personen, deren Berufsabschluss mindestens 4 Jahre zurückliegt, übernimmt die Arbeitsagentur bis zu 75% der anfallenden Kosten, inklusive Lehrgangsgebühren, Fahrkosten, ggf. auswärtige Unterbringung und Kinderbetreuung. Auch bei diesen Beschäftigten gilt, dass der oder die Geförderte neben der Weiterbildung weiterhin beschäftigt bleiben muss.

Beim Qualifzierungschancengesetz gibt es bis auf die zwei genannten Unterteilung kein Mindest- oder Höchstalter.

Wer ist Ansprechpartner?

Weitere Informationen erhalten Sie von der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de.

BFD – Berufsförderungsdienst der Bundeswehr


Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) begleitet die Soldatinnen und Soldaten vom Beginn ihrer militärischen Dienstzeit bis zur Wiedereingliederung in den zivilen Arbeitsmarkt.


Wer wird gefördert?

Soldaten, Berufsoffiziere, Wehrdienstleistende

Wie wird gefördert?

Je nach Berufung und Dienstzeit stehen verschiedene Förderungsmöglichkeiten offen.

Wer ist Ansprechpartner?

Weitere Informationen erhalten Sie direkt in den Kasernen, auch während Ihrer Dienstzeit, und unter www.bundeswehr.de/BFD

Fördermöglichkeiten für Soldaten – Budgets und Freistellung vom Dienst
Informieren Sie sich hier über ihre Ansprüche als Soldat, egal ob SAZ-2, SAZ-4 oder SAZ-12. Sie haben Anspruch auf Kostenübernahme für Aus- und Weiterbildungskosten sowie auf Freistellung vom Dienst für die Dauer der Weiterbildung. Nutzen Sie ihre Chance!

INFOS ZUR BFD-FÖRDERUNG

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100 % Förderung
möglich.

Bildungsgutschein?

Arbeitsagentur und Jobcenter fördern Ihre Weiterbildung.

Neue berufliche
Perspektiven.

Nehmen Sie Ihre Karriere selbst in die Hand und erarbeiten Sie sich neue berufliche Chancen.

Persönlich
und herzlich.

Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und beraten Sie zu Ihrer individuellen Situation.

Bildungsgutschein für

Arbeitnehmer & Arbeitssuchende.


Mein Bildungsgutschein. Meine Weiterbildung. Mein neuer Job. Lassen Sie Ihre Weiterbildung oder Umschulung mit einem Bildungsgutschein zu 100 % fördern.




Bildungsgutschein kurz erklärt!

Mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit können Sie Ihre berufliche Weiterbildung oder Umschulung finanzieren lassen. Bauen Sie gezielt Kernkompetenzen aus und ergreifen Sie neue Jobchancen!
Die Kostenübernahme erfolgt durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Auch Lehrgangskosten, Fahrtkosten, auswärtige Unterbringungskosten, auswärtige Verpflegungskosten und Kinderbetreuungskosten können gefördert werden.

Die mESA bietet Ihnen zahlreiche Kurse die mit dem Bildungsgutschein gefördert werden.

Wer wird gefördert?

Arbeitssuchende und drohende Arbeitslosigkeit bei Arbeitnehmern/-innen

Was wird gefördert?

Der Bildungsgutschein ist die schriftliche Zusage für die Kostenübernahme der Fortbildung durch die Agentur für Arbeit. Er wird an Arbeitslose, Berufsrückkehrer, Arbeitnehmern mit drohender Kündigung oder Vertragsauslauf ausgehändigt. Die geförderte Weiterbildungsmaßnahme soll die Rückkehr der Person auf den Arbeitsmarkt bezwecken.

Wie wird gefördert?

Die Arbeitsagenturen legen jährlich nach regionaler Lage fest, welche Berufsbereiche Förderung erhalten sollen und wie viele Bildungsgutscheine ausgestellt werden können. Wird der Antrag auf Bildungsgutschein genehmigt, so übernimmt die Arbeitsagentur alle Kosten, die durch Weiterbildungsmaßnahme verursacht werden, inklusive Lehrgangsgebühren, Fahrkosten, ggf. auswärtige Unterkunft und Kinderbetreuung. Auch das Arbeitslosengeld wird weiter ausgezahlt.

Die Agentur vermerkt Bildungsziel, Gültigkeitsdauer und Region auf dem Bildungsgutschein und der Bewerber kann sich anschließend selbst nach den gegebenen Kriterien ein Angebot aussuchen und sich dort anmelden. Vor Lehrgangsbeginn muss der Bildungsgutschein bei der Arbeitsagentur abgegeben werden.

Wer ist Ansprechpartner?

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.arbeitsagentur.de

Von wem bekomme ich einen Bildungsgutschein?

Wenn Sie Interesse an einer Weiterbildung haben, sprechen Sie mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater bei der Agentur für Arbeit über eine Finanzierung durch den Bildungsgutschein. Im Rahmen dieser Beratung werden Ihre Fragen und die Voraussetzungen und Notwendigkeiten einer beruflichen Weiterbildung geklärt. Liegen die Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie einen Bildungsgutschein, mit dem Ihnen die Übernahme der Weiterbildungskosten garantiert wird.

Kann mein Antrag auf den Bildungsgutschein abgelehnt werden?

Da die Ausstellung des Bildungsgutscheines an die weiter oben genannten Kriterien gebunden ist, kann er natürlich auch abgelehnt werden. Denn der Bildungsgutschein ist im Sozialgesetzbuch als sogenannte „Kann-Leistung“ definiert. Es besteht also kein gesetzlicher Anspruch auf eine Ausstellung. Wird Ihr Antrag auf einen Bildungsgutschein abgelehnt, werden Ihnen die zuständigen Sachbearbeiter:innen der Agentur für Arbeit die Gründe für die Ablehnung nennen. Anschließend haben Sie vier Wochen Zeit, um diese Entscheidung anzufechten.

Wer kann einen Bildungsgutschein in Anspruch nehmen?

Der Bildungsgutschein der Agenturen für Arbeit ist eine Fördermöglichkeit für Arbeitsuchende oder Arbeitnehmer, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind. In der Regel müssen Antragsteller:innen entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben.
Die Notwendigkeit der Qualifizierungsmaßnahme muss nachgewiesen werden. Der Bildungsgutschein wird ausgestellt, wenn die Maßnahme die Rückkehr in den Beruf wahrscheinlicher macht.

Wie bereite ich mich auf das Gespräch bei der Agentur für Arbeit vor?

Gehen Sie nicht unvorbereitet in das Gespräch. Es ist wichtig, dass Sie plausibel darlegen können, wie genau die Weiterbildung oder Umschulung zu Ihrem bisherigen Berufsweg bzw. Studienabschluss passt. Zeigen Sie auf, wie die jeweiligen Kursinhalte zum Erreichen Ihrer konkreten beruflichen Ziele beitragen. Hierzu können Sie sich auch direkt von uns beraten lassen.


Diese Fragen helfen Ihnen eine klare Argumentationslinie zu entwickeln:


Welches konkrete Berufsziel streben Sie an?
Wie trägt die Weiterbildung zur Erhöhung der Jobchancen bei?
Wie passen die Weiterbildung und das Berufsziel zu meinen bisherigen Berufserfahrungen?
Der Weiterbildungsträger hilft Ihnen beim Ausbau Ihrer Argumentationsstrategie. Zielführende Argumente sind zum Beispiel:


Wie viele Weiterbildungsteilnehmer:innen haben bereits Arbeit gefunden?
Wird die Jobsuche beim Bildungsträger aktiv unterstützt?
Teilnahmevoraussetzungen für den Kurs, die sie erfüllen
Perspektiven durch die Weiterbildung bzw. Umschulung
Findet die Weiterbildung in Präsenz oder Online statt. Dieses Argument ist vor allem stark, wenn Sie in einen Beruf wollen, in dem digitale Kompetenzen gefragt sind.
Tipp: Verschriftlichen Sie Ihre Argumente stichpunktartig oder mit einer Mindmap.

Mit der richtigen Argumentationsstrategie im Gepäck können Sie dem Gespräch bei der Arbeitsagentur gelassen entgegen sehen.

Hier noch einige Verhaltensregeln, die Sie beachten sollten:

Erscheinen Sie unbedingt pünktlich zum Gespräch. Planen Sie einen zeitlichen Puffer für Staus, Verspätungen und die Raumsuche ein.
Die richtige Kleidung: Kleiden Sie sich wie zu einem Bewerbungsgespräch. So verdeutlichen Sie, dass Sie den Termin ernst nehmen und zeigen Ihrer Fallmanager:in, dass Sie den Dresscode für Bewerbungsgespräche beherrschen.
Treten Sie sachlich und geduldig auf, auch wenn Ihre Berater:in nicht sofort Ihren Weiterbildungswunsch akzeptiert. Greifen Sie auf Ihre Argumente aus dem vorigen Schritt zurück.
Vermitteln Sie eine lösungsorientierte und selbstbewusste Einstellung. Eine konfrontative Einstellung bringt Niemandem etwas und ist nicht zielführend.

Kann ich für einen Quereinstieg einen Bildungsgutschein bekommen?

Grundsätzlich ist das möglich. Sie müssen plausibel, darlegen, warum die von Ihnen gewählte Weiterbildung die Chancen auf den Quereinstieg erhöht. Zudem sollten Sie verdeutlichen, welche Erfahrungen Sie aus Ihrem bisherigen Berufsweg in das neue Arbeitsumfeld mitnehmen können und warum es zu Ihnen passt. Hier können Sie auch Soft Skills anbringen, die zu Ihrem Wunsch-Arbeitsfeld passen.

Was mache ich, mit dem Bildungsgutschein?

Nachdem Sie von der Bundesagentur für Arbeit einen Bildungsgutschein erhalten haben, können Sie eine für Sie passende Weiterbildung bei einem Bildungsträger Ihrer Wahl auswählen. Voraussetzung ist, dass der Kurs zertifiziert und der Anbieter über eine Träger- und Maßnahmezulassung nach den gültigen Rechtsvorschriften des SGB III verfügt. Anbieter finden Sie u. a. in der Weiterbildungsdatenbank KURSNET.

Haben Sie sich für einen Bildungsträger entschieden, bestätigt Ihnen dieser auf dem Bildungsgutschein die Teilnahme an der Maßnahme und legt den Bildungsgutschein vor dem Kursstart der ausstellenden Agentur für Arbeit vor.

Was mache ich wenn ich keine geeignetes Weiterbildungsangebot finde?

Der Bildungsgutschein besitzt eine Gültigkeitsdauer von bis zu 3 Monaten ab Ausstellungsdatum, in der die Einlösung erfolgen muss. Andernfalls verfällt der Gutschein.

Wenn Sie kein geeignetes Weiterbildungsangebot gefunden haben, sprechen Sie bitte mit Ihrer Arbeitsberater:in. Ihre Arbeitsberater:in kann Ihnen gegebenenfalls einen neuen Gutschein ausstellen.

Wann sollte ich den Bildungsgutschein beantragen?

Klar – manchmal kann es passieren, dass der eigene Job quasi über Nacht akut bedroht ist. Meist handelt es sich aber um eine langfristige Entwicklung. Beobachten Sie Ihre Branche und das Unternehmen, in dem Sie angestellt sind und beantworten Sie sich folgende Fragen:

Ist meine Branche durch Entwicklungen wie die Digitalisierung oder die Corona-Pandemie besonders bedroht?
Kann mein Job künftig durch digitale oder automatisierte Prozesse ersetzt oder verdrängt werden?
Wird meine Tätigkeit auch in absehbarer Zeit noch nachgefragt oder sollte ich neue Kompetenzen erwerben?
Unser Tipp: Warten Sie mit der Suche nach den Antworten nicht zu lang und kümmern Sie sich rechtzeitig um die Weiterentwicklung Ihrer beruflichen Perspektiven.

Wie läuft das Beratungsgespräch ab?

Bevor über Ihren Antrag auf einen Bildungsgutschein entschieden wird, werden Sie zu einem Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit eingeladen. Dort besprechen Sie gemeinsam mit den zuständigen Sachbearbeiter:innen Ihren möglichen Anspruch auf den Bildungsgutschein. Besonders Beschäftigte in einem sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis, sollten sich intensiv auf das Beratungsgespräch vorbereiten und folgende Tipps beachten:

Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für eine sorgfältige Vorbereitung des Gesprächs.
Ordnen Sie vorab alle relevanten Unterlagen wie Zeugnisse, Arbeitsverträge und die relevanten Informationen zur gewünschten Weiterbildung.
Sammeln Sie Argumente, die Ihren Anspruch auf den Bildungsgutschein belegen und zeigen Sie, dass genau diese Weiterbildung Ihren Job für die Zukunft sichert.
Natürlich sollten Sie pünktlich zu dem Gespräch erscheinen und die Unterlagen möglichst geordnet vorlegen. So machen Sie einen guten Eindruck und Ihnen gelingt ein positiver Start in das Gespräch.

Wie sieht ein Bildungsgutschein aus?

Der Bildungsgutschein weist unter anderem folgende Inhalte aus:


Individuell festgestelltes Bildungsziel
Dauer zum Erreichen des Bildungsziels
Regionaler Geltungsbereich
Gültigkeitsdauer von bis zu 3 Monaten ab Ausstellungsdatum, in der die Einlösung erfolgen muss.

Was wird mit dem Bildungsgutschein gefördert?

Berufliche Weiterbildungen und Umschulungen (Maßnahmen mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf) sind förderungsfähig. Es können folgende Kosten übernommen werden:

Lehrgangskosten
Fahrtkosten
Auswärtige Unterbringungskosten
Auswärtige Verpflegungskosten
Kinderbetreuungskosten

mESA bietet ein Kursangebot, das offiziell für die Weiterbildungsförderung anerkannt und zertifiziert ist. Sie können also für alle Maßnahmen finanzielle Zuwendung in Anspruch nehmen.


Bildungsprämie


Bildungsprämie I - Prämiengutschein

Wer wird gefördert?

- Arbeitnehmer, Selbstständige

Was wird gefördert?

Der Prämiengutschein ist Teil des Programms „Bildungsprämie“ vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und existiert seit 2008. Gefördert wird die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung, die alle 2 Jahre stattfinden kann. Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Staat die Hälfte der Lehrgangskosten, maximal immerhin 500€.

Wie wird gefördert?

Das Angebot richtet sich an Arbeitnehmer und Selbstständige über 25 Jahren, deren versteuertes Jahreseinkommen 20.000€ nicht überschreitet. Bei Verheirateten Interessierten beträgt der erlaubte Höchstwert 40.000€. Auch Mütter und Väter in Elternzeit sind berechtigt, den Prämiengutschein zu beziehen. Jedoch gilt dieser nicht für Arbeitslose oder Interessierte, die Anspruch auf eine andere Förderung für den betreffenden Kurs haben. Der Prämiengutschein kann alle zwei Jahre neu beantragt werden, wenn es sich nicht um eine betriebliche Schulung handelt.

Wer ist Ansprechpartner?

Möchten Sie den Prämiengutschein beantragen, so vereinbaren Sie einen dafür erforderlichen Beratungstermin in einer Beratungsstelle. Diese können regionale Industrie- und Handelskammern sein, aber auch Volkshochschulen, Jobcenter und städtische Ämter bieten sich dafür an.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bildungsprämie.info und unter der kostenlosen Hotline 0800 26 23 000.


Bildungsprämie


Bildungsprämie II - Spargutschein, ehemals Weiterbildungssparen


Wer wird gefördert?

Arbeitnehmer, Selbstständige

Was wird gefördert?

Das sogenannte Weiterbildungssparen ergibt den zweiten Teil der Bildungsprämie und existiert wie der zugehörige Prämiengutschein seit 2008. Gefördert wird die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung, die alle 2 Jahre stattfinden kann. Das Programm ist auch mit dem Prämiengutschein kombinierbar.

Es richtet sich an Arbeitnehmer, die vermögenswirksame Leistungen ansparen, Anspruch auf die Arbeitnehmerzulage haben und sich mit Hilfe dieses Geldes weiterbilden möchten.

Wie wird gefördert?

Normalerweise haben jene vermögenswirksame Leistungen eine siebenjährige Sperrfrist, in der kein Geld abgehoben werden kann. Möchte man sich nun aber fortbilden, so kann mit der Förderung trotz der Sperrfrist Geld entnommen werden, ohne dass die Zulage verloren geht.

Wer ist Ansprechpartner?

Erforderlich für die Beantragung dieser Förderungsmaßnahme ist ein Beratungstermin bei einer Beratungsstelle, welche Banken, Versicherungen, Bausparkassen, Personalstellen und Betriebsräte darstellen können.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bildungsprämie.info und unter der kostenlosen

Hotline 0800 26 23 000.

weitere Fördermöglichkeiten


Berufliche Rehabilitation

Sie können Ihre Tätigkeit nach einer Krankheit oder einem Unfall nicht mehr wettbewerbsfähig ausüben? Mit einem bewilligten Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) können Sie sich beruflich neu aufstellen.

Die konkreten Leistungen und deren Förderung sind abhängig von Ihrem individuellen Fall und dem damit verbundenen Kostenträger.

Grundsätzlich unterstützen wir Sie in allen vier Phasen der beruflichen Rehabilitation:



Berufsfindung
Eignungsabklärung
Qualifizierung/Umschulung
Vermittlung

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS).

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein Förderinstrument für Arbeitssuchende. Sie werden mit einem Vermittlungsgutschein (alltagssprachlich für AVGS) beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt unterstützt.

Entdecken Sie das neue KURSNET -

Das Portal der

Bundesagentur für Arbeit

zur beruflichen Aus- und Weiterbildung!


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